Reiseinformationen Ukraine
Wir haben Rechtliches, Konsularisches und Informatives für Sie in alphabetischer Übersicht zusammengestellt. Weitere Informationen finden Sie auch in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts zur Ukraine
Alkohol
Im Straßenverkehr gilt striktes Alkoholverbot (Promillegrenze 0,2). Die Sanktionen für Zuwiderhandeln sind drastisch. Nach einem im Parlament befindlichen neuen Gesetz soll die Strafe für Alkhol am Steuer auf 1.000,- USD oder Beschlagnahmung des Kfz erhöht werden.
Autofahren
Die Botschaft weist darauf hin, dass bei der Einreise mit dem Pkw an den Grenzübergangsstellen mit mehrstündigen Wartezeiten zu rechnen ist.
Vermeiden Sie nächtliche Autofahrten über Land. Wegen schlechter Straßenverhältnisse, fehlender Straßenmarkierungen und häufig unvorhersehbarer Hindernisse auf der Fahrbahn besteht ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko. Beachten Sie, dass die in der Ukraine geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen von denen in Deutschland abweichen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auf Überlandstraßen 110 km/h, auf Landstraßen 90 km/h und in der Innenstadt 60 km/h.
Als Nachweis dafür, dass es sich um ein rechtmäßig genutztes Fahrzeug handelt, muss der im Fahrzeugschein eingetragene Halter zu den Insassen des Fahrzeugs gehören oder eine Vollmacht des Fahrzeughalters zur Nutzung mit Unterschriftsbeglaubigung, Apostille und Übersetzung in die ukrainische Sprache mitführen.
Außerdem ist für eine Einreise in die Ukraine eine Kfz-Versicherung mit Geltungsbereich Ukraine, zwingend erforderlich. Bei der Grenzkontrolle hat man diese bestehende Versicherung nachzuweisen. Am einfachsten kann dieser Nachweis mittels der Internationalen Versicherungskarte für den Straßenverkehr ("Grüne Versicherungskarte") erbracht werden, die von deutschen Versicherungen i.d.R. kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
Laut Verordnung Nr. 511 Teil 30 vom 20.05.2009 des Ministerkabinetts der Ukraine kann ein EU-Bürger mit dem nationalen oder einem internationalen Führerschein sein Auto in der Ukraine führen.
Behinderte
In der Ukraine gibt es im Allgemeinen keine behindertengerechte Infrastruktur. Dies gilt auch für öffentliche Einrichtungen. Der teilweise schlechte Zustand von Straßen und Gehwegen auch in Kiew kann insbesondere für Rollstuhlfahrer erhebliche Schwierigkeiten bei der Fortbewegung verursachen und die persönliche Mobilität deutlich einschränken.
Bußgelder
Die in der Ukraine geltenden Gesetze sind einzuhalten. Nach Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung erhalten Sie eine Kopie des Protokolls. Die Strafgebühren können Sie nicht direkt bei der Verkehrspolizei bar zahlen, sondern Sie müssen die Strafgebühren bei einer Bank einzahlen. Reisende berichten gelegentlich davon, von Polizei-, Grenzschutz- und Zollbeamten oder anderen Staatsbediensteten zur Zahlung von Gebühren oder Bußgeldern aufgefordert worden zu sein, deren Rechtsgrundlage nicht erkennbar ist. Die Botschaft empfiehlt, bei Missbrauchsverdacht auf der Ausstellung einer Quittung für geleistete Zahlungen und der Darlegung der Rechtsgrundlage zu bestehen sowie einen vorgesetzten Mitarbeiter hinzuziehen. Bestehen Sie im Notfall darauf, zur nächstgelegenen Polizeidienststelle zu fahren, um dort ein formelles Protokoll aufzunehmen. Ferner wird empfohlen, in jedem Fall den Namen und die Dienstnummer des Beamten zu notieren, damit eine spätere Identifizierung möglich ist.
Drogen
Die Einfuhr und der Besitz von Drogen sind in der Ukraine verboten. Die Strafen bei Drogendelikten fallen in der Ukraine wesentlich höher aus als in Deutschland. Mehrjährige Gefängnisstrafen drohen bereits bei der Einfuhr, dem Besitz, dem Transport oder dem Eigenkonsum geringer Mengen weicher Drogen. Drogenschmuggel oder der Handel mit Drogen innerhalb der Ukraine wird mit Freiheitsstrafen von bis zu zwölf Jahren bestraft.
Einreise für deutsche Staatsangehörige
Für die Reise in die Ukraine ist ein gültiger Reisepass erfoderlich, der mindestens noch einen Monat über das Ende des geplanten Aufenthalts hinaus gültig ist. Der Personalausweis genügt zur Einreise in die Ukraine nicht.
Erwachsene dürfen mit folgenden gültigen Reisedokumenten einreisen:
-Reisepass
-Vorläufiger Reisepass
Kinder/Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahrs können mit folgenden gültigen Reisedokumenten einreisen:
-Kinderreisepass
-Reisepass
-gültiger Kinderausweis nach altem Muster mit Lichtbild
Deutsche Staatsangehörige können sich als Touristen oder zu Besuchszwecken bis maximal 90 Tage pro Halbjahr (ab Ersteinreise) ohne Visum im Land aufhalten. Die innerhalb des halben Jahres ab Ersteinreise (Stempel der Grenzbehörde) in der Ukraine verbrachten Tage werden zusammengerechnet; die Zahl der Einreisen innerhalb des halben Jahres ist unbeschränkt. Wer aber als Tourist oder zu Besuchszwecken länger als 90 Tage am Stück in die Ukraine bleiben möchte, benötigt ein Visum, das vor Beginn der Reise bei der für Ihren Wohnsitz in Deutschland zuständigen ukrainischen Auslandsvertretung eingeholt werden muss.
Weitere Hinweise und Einreisebestimmungen für die Ukraine können Sie direkt bei den konsularischen bzw. diplomatischen Vertretungen der Ukraine in Deutschland erhalten http://www.mfa.gov.ua/germany
Feuerwerkskörper
Der Einsatz von Feuerwerkskörpern ist in ukrainischen Stadien verboten. Bitte beachten Sie die Anweisungen des örtlichen Sicherheitspersonals sowie die Vorschriften des Stadions selbst.
Geld
Die ukrainisch Währung ist der Hriwna (Untereinheit Kopeke).An Geldautomaten überall im Land kann mit EC- und Kreditkarte Landeswährung abgehoben werden (Vorsicht vor Manipulation, s. auch Stichpunkt Kriminalität). Bei Banken können Devisen unter Vorlage des Reisepasses in Landeswährung umgetauscht werden Es ist auch möglich, am Schalter mit Kreditkarte Devisen abzuheben, die dann in Landeswährung getauscht werden können. Die Gebühren für diese Art der Geldbeschaffung sind zwar in der Regel höher als die Abhebung am Geldautomat, dafür aber sicherer.
Bei Verlust der Reisekasse können Sie sich von Verwandten oder Bekannten über Western Union Geld anweisen lassen. Nähere Informationen zum Verfahren finden Sie auf der Website der Botschaft Kiew.
Haustiere
In der Ukraine werden auf Märkten und u.a U-Bahn-Stationen häufig auch junge Haustiere verkauft. Beachten Sie bitte, dass es ein Mindestalter für die Einfuhr der Tiere in die EU gibt und die notwendigen Papiere in der Regel nicht bei einem Kurzaufenthalt in der Ukraine zu erlangen sind. Nähere Informationen zur Ein- und Durchfuhr von allen Arten von Haustieren finden sich auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Hooligans
Wie bei jeder großen Fußballveranstaltung, ist die Teilnahme von Hooligans nicht ausgeschlossen. Bitte verhalten Sie sich vor und nach den Spielen rücksichtsvoll gegenüber anderen Zuschauern und meiden Sie Konflikte.
Informationen
Ausführlichere Informationen zu einzelnen Punkten und Merkblätter der Botschaft finden Sie unter www.kiew.diplo.de
Kriminalität
Die Mehrheit der Reisenden erlebt die Ukraine als sicheres Reiseland. Trickdiebstahl und Taschendiebstahl kommen jedoch vor. Im letzten Jahr haben Betrugsfälle an Geldautomaten deutlich zugenommen. Die Botschaft rät daher:
- Tragen Sie Geld, Ausweise und Bankkarten an mehrere Stellen verteilt direkt am Körper
- Lassen Sie kein Geld und keine Dokumente im Auto
- Verschließen Sie Ihr Auto immer (z.B. auch beim Reifenwechsel)
- Wertvolle Uhren, Schmuck und Kameras sollten möglichst nicht sichtbar getragen werden
- Setzen Sie Kreditkarten nur bei vertauenswürdigen Empfängern ein
- Kontrollieren Sie regelmäßig Ihren Kontostand, wenn Sie Ihre EC-Karte an Bankautomaten eingesetzt haben.
Medizinische Hinweise
Das Auswärtige Amt rät allen Besuchern der Fußballeuropameisterschaft vor Antritt der Anreise nach Polen und in die Ukraine zu einer Überprüfung ihres Impfstatus. Derzeit melden ukrainische Gesundheitsbehörden eine Masernepidemie in der gesamten Ukraine mit Schwerpunkt in den westlichen Landesteilen. Nichtimmune Erwachsene und Kinder sollten daher eine einmalige Impfung gegen Masern erhalten.
Die Sommerzeit ist die Risikozeit für eine zeckenbedingte Infektion. Gegen die durch Bakterien hervorgerufene Borreliose gibt es keinen Impfschutz, während gegen die FSME ("Frühsommer-Meningoencephalitis") eine Impfung möglich und sinnvoll ist. Ein vollständiger Impfschutz kann durch zwei Impfdosen erreicht werden, der nach einem Jahr durch eine dritte Impfung von mehrjähriger Dauer ist.
Polen und besonders die Ukraine gehören zu den Tollwutrisikogebieten Osteuropas und Reisende, die einen Aufenthalt unter einfachen Bedingungen, d.h. Camping und Übernachtungen im Freien, planen, sollten ihr individuelles Risiko hinsichtlich eines Tierbisses überdenken. Ein belastbarer Impfschutz ist innerhalb von 21 Tagen durch ein Dreier-Impfschema zu erreichen.
Ungeschützte Geschlechtskontakte bergen ein grosses Risiko hinsichtlich einer venerischen Infektion, u.a. auch einer HIV-Infektion. Die Benutzung von Kondomen ist daher generell dringend empfohlen.
Allgemein ist auf das Risiko im Strassenverkehr hinzuweisen. Bitte denken Sie an einen ausreichenden und belastbaren Auslandsversicherungsschutz im Falle von Unfall und Erkrankung.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Notfallnummern
Allgemeine Notrufnummern (Auch vom Handy aus wählt man einfach nur die jeweiligen drei Ziffern)
Feuerwehr 101
Miliz=Polizei 102
Krankenwagen 103
Gasdienst 104
In kleineren Städten gibt es nur die 112.
Öffentliche Verkehrsmittel
Die Metro in Kiew ist auch für Ausländer ohne Sprachkenntnisse einfach zu benutzen. Das System von Vorortzügen und Bussen ist für Orts- und Sprachunkundige dagegen nur schwer zu durchschauen. Die öffentlichen Verkehrsmittel fahren nicht 24 Stunden. Achten Sie auf die Fahrzeiten, wenn Sie abends unterwegs sind. Als Alternative zu öffentlichen Verkehrsmitteln bieten sich Taxis an.
Passverlust
Sollten Sie Ihren Pass verlieren, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Auslandsvertretung auf, in deren Amtsbezirk Sie sich befinden. Außer der Botschaft in Kiew gibt es ein Generalkonsulat in Donezk und Honorarkonsuln in Lemberg, Odessa und auf der Krim in Simferopol.
Sollte Ihr Pass gestohlen werden, stellt Ihnen die ukrainische Polizei nach dortiger Meldung ein Verlustprotokoll aus, welches Sie vorlegen müssen. Achten Sie bitte grundsätzlich darauf, Ihren Pass sicher aufzubewahren (z.B. Hotelsafe, verschließbarer Koffer).
Rechtsanwalt
Sollte Sie private rechtliche Beratung benötigen, können Sie auf der Website der Deutschen Botschaft eine Anwaltsliste einsehen.
Raubkopien
Beachten Sie beim Kauf von PC-, Konsolenspielen und CDs in der Ukraine, dass es sich häufig um keine Lizenzprodukte, sondern um Raubkopien handelt. Einfuhr und Verwendung in Deutschland ist grundsätzlich verboten.
Unfall
Das Merkblatt des ADAC bezüglich Unfällen in der Ukraine finden Sie auf der Homepage des ADAC
Pannendienst:
Aktiengesellschaft “112 Ukraine”mit u.a. ukraineweitem Pannen- und Abschleppdienst
24-Stunden Hotlines (ukrainisch, englisch, russisch):
Mobile: +38-067-340-13-90, Tel. +38-032-297-65-50
Homepage:
www.112ua.com (englisch, ukrainisch, russisch, polnisch)
Adresse:
79060, Lviv, Akademika Pidstryhacha Street, 6
Tel.: +38-032-297-0112
Fax. +38-032-297-1112
Versicherung
Bei Krankheit siehe 'Medizinische Hinweise'
Bei Kfz-Angelegenheiten siehe 'Auto'
Vorwahl
Die Internationale Vorwahl für die Ukraine ist die +380
Zoll
Für Zollfragen bezüglich der Einfuhr in die Ukraine ist die Staatlichen Zollbehörde der Ukraine, Abteilung für internationale Angelegenheiten, zuständig. Anfragen bitte in ukrainischer, russischer oder englischer Sprache, Adresse: Dehtiarivska Str. 11-g, 04119 Kiew, Ukraine, Tel: +380 44 247 28 36/481 18 07, Fax: +380 44 481 18 35, E-mail: customs%27%gov%27%ua,inter Internet (ukrainisch): www.customs.gov.ua
Der ukrainische Zoll kann das von Ihnen mitgeführte Gepäck oder Teile davon beschlagnahmen, wenn dieses unrichtig deklariert wurde oder Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen deklarierungspflichtige Waren nicht deklariert haben. Bitte informieren Sie sich vor Einreise genau über die Zollbestimmungen. Achten Sie beim Kauf von Souvenirs auf eventuelle Ausfuhrbeschränkungen. Dies betrifft vor allem Antiquitäten und Kulturgüter.