Nationale Visa

Visa für Aufenthalte über 3 Monate und / oder zur Arbeitsaufnahme

(alle Arten, insbesondere Ehegatten- und Kindernachzüge, beabsichtigte Eheschließungen, gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften, Sprachkurse, Studienbewerbung, Studienaufnahme, Wissenschaftler, Kultur, Sport) und Visa zur Arbeitsaufnahme (alle Arten, insbesondere auch Au-Pair-Tätigkeit, Praktikum).

Öffnungszeiten / Erreichbarkeit

Zum Antrag (für Aufenthalte über 90 Tage/zur Erwerbstätigkeit) [pdf, 124,62k]

Merkblätter

Rechtsgrundlagen

Arbeit Bild vergrößern (© dpa)

Jugendliche in Deutschland

Information für Studenten mit ZAV Bescheinigung für eine Ferienbeschäftigung

Studenten mit ZAV Bescheinigung für eine Ferienbeschäftigung mit Studiumbescheinigung bis mindestens 2013

beantragen ihre Visa ab dem 07.05.2012 am Schalter 15 der Visastelle in der Slatoustiwska str. 37-39

montags-donnerstags 08.00-12.00 Uhr, freitags 08.00-11.00 Uhr.

Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

Nationale Visa

ACHTUNG!

Achtung

Ab sofort ist im Falle eines beabsichtigten Studiums ein Mindestbetrag von 659,-EUR/monatlich, d.h. 7.908,-EUR für ein Jahr nachzuweisen. Bitte beachten Sie die geänderten Merkblätter !

Kontakt Visastelle