Visa für die Wiedereinreise (Rückkehrvisa)

Sie sind im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels für Deutschland und sie mussten einen neuen Pass beantragen, weil Ihr alter Pass abgelaufen ist, verloren ging, gestohlen wurde oder durch Namensänderung ungültig geworden ist?

Sofern der Aufenthaltstitel für Deutschland durch das Ungültigmachen des alten Passes nicht beschädigt wurde, können Sie zusammen mit dem alten und mit dem neuen Pass (bei Namensänderung unter Vorlage der Heirats-/Scheidungsurkunde) über einen deutschen Flughafen (nur bei Direktflügen) problemlos einreisen. Gleiches gilt, wenn sie bereits den elektronischen Aufenthaltstitel haben. Die Ausstellung eines Visums zur Wiedereinreise ist in diesen Fällen nicht erforderlich.

Zur Visumsbeantragung können Sie ohne vorherige Terminvereinbarung Montags bis Donnerstags von 9.00 bis 12.00 Uhr persönlich am Schalter 3 in der Visastelle wul. Slatoustiwska 37-39 in Kiew vorsprechen.

Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:

1. gültiger Reisepass: mit zwei Kopien der Lichtbildseite des Passes und

2. drei identische und aktuelle Passfotos : zwei für die Antragsformulare, eines bitte lose mitbringen

3. zwei vollständig ausgefüllte Antragsformulare mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift

4. alter Reisepass mit dem Aufenthaltstitel für Deutschland

5. polizeiliches Verlustprotokoll, sofern Ihr Pass verloren oder gestohlen wurde

6. Heiratsurkunde, sofern der Pass aufgrund einer Namensänderung neu ausgestellt worden ist oder Ihr Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt

7. Belege über Ihre letzte Ausreise aus Deutschland (Passstempel, Boardingpass, etc.)

8. ggfs. Unterlagen für mitreisende minderjährige Kinder

Hinweise für Minderjährige

Achtung!

Bei Beantragung des neuen Passes bitten Sie das zuständige Passamt um Aushändigung des alten ungültig gemachten Passes.

Visa für die Wiedereinreise (Rückkehrvisa)