Schengenvisa

Ukrainische Reisepässe

Reisedokumente

Am 05.04.2010 ist der Visakodex in Kraft getreten. Gemäß dem Visakodex muss Ihr Reisedokument folgende Voraussetzungen erfüllen:

a)      es muss grundsätzlich noch mindestens drei Monate nach der geplanten Ausreise aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten oder im Falle mehrerer Reisen nach der letzten geplanten Ausreise aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten gültig sein

b)      es muss mindestens zwei leere Seiten aufweisen

c)      es darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 10 Jahre sein

Antragstellung bequem in Ihrer Nähe und mit kurzen Wartezeiten:

Achtung

Ab Anfang Juni 2013 können alle Kunden, die ein Schengenvisum benötigen, ihren Antrag in einem unserer fünf Visazentren in Charkiw (neu), Donezk, Kiew, Lemberg oder Odessa einreichen.

Nähere Informationen hierzu werden in Kürze auf der Homepage eingestellt.

Kontakt Visastelle

Wichtiger Hinweis für Antragsteller

Zeit

Bitte beachten Sie, dass Sie pünktlich zum vereinbarten Termin erscheinen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie eine halbe Stunde nach dem vereinbarten Termin aus organisatorischen Gründen nicht mehr eingelassen werden können. Sie benötigen dann einen neuen Termin für die Antragsabgabe.