Remonstrationsverfahren (Widersprüche)
Ihr Visumsantrag wurde aus Ihrer Sicht ohne nachvollziehbaren Grund abgelehnt.
Hier finden Sie Erläuterungen zu dem Ihnen ausgehändigten Ablehnungsbescheid, die Ihnen helfen sollen, die zur Ablehnung führenden Gründe besser zu verstehen.
Sollten Sie nach Durchsicht dieser Erläuterungen mit der Entscheidung der Botschaft weiterhin nicht einverstanden sein, können Sie oder ein von Ihnen Bevollmächtigter gegen die Ablehnung remonstrieren und um erneute Prüfung Ihres Antrages bitten.
Die Frist zur Remonstration für Schengenvisa beträgt 1 Monat nach Erhalt des Ablehnungsbescheides.
Beispiel:
Am 10.05.2011 erhalten Sie Ihren unvisierten Pass mit einem Ablehnungsbescheid und der Rechtsbehelfsbelehrung zurück. Auf den Bescheid wird das Datum der Aushändigung (10.05.2011) gestempelt. Die Frist zur Remonstration beginnt am 11.05.2011. Ihr Remonstrationsschreiben muss spätestens am 10.06.2011 bei der Botschaft eingegangen sein. Ansonsten wäre Ihre Remonstration verfristet und nicht mehr zulässig.
Richten Sie Ihre Remonstration und im Rahmen der Remonstration nachgeforderten Unterlagen bitte schriftlich in deutscher, ukrainischer oder russischer Sprache an folgende Adresse oder werfen Sie sie unmittelbar in unseren Hausbriefkasten ein:
| Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Visastelle, Slatoustiwska Str., 37/39, 01901 Kiew | ODER per Fax an 0049-30-5000-67099 |
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Ihre Remonstration sollte Folgendes enthalten:
- Ihren Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort, Passnummer
- Ablehnungsdatum
- zustellungsfähige Anschrift (Straße, Haus, Wohnung, Stadt/Dorf/Siedlung, Kreis, Region, PLZ)
- Ihre eigenhändige Unterschrift und sofern Sie nicht selbst remonstrieren, eine von Ihnen eigenhändig unterschriebene Vollmacht
- ausführliche Begründung, warum aus Ihrer Sicht die Ablehnung nicht gerechtfertigt ist
- ausführliche Darlegung zu welchem Zweck Sie nach Deutschland reisen möchten und aus welchen Gründen der Aufenthalt für Sie wichtig ist
- weitere Unterlagen, die Ihre Argumentation stützen und bei Antragstellung noch nicht vorgelegen haben.
Bitte beachten Sie :
Remonstrationen, die nicht eigenhändig unterschrieben und/ oder ohne Vollmacht des Antragstellers eingehen, können nicht bearbeitet werden. Eine Remonstration per Mail ist deshalb nicht möglich.
Nach Abschluß der Überprüfung, die längere Zeit in Anspruch nehmen kann, wird die Botschaft Kiew Sie kontaktieren oder Sie erhalten eine schriftliche Antwort der Visastelle.
Die Konsultation eines Reisebüros oder einer kommerziellen Firma ist für die Verfassung des Remonstrationsschreibens NICHT erforderlich!