Wie lange ist ein Visum gültig?
Die Gültigkeit Ihres Visums richtet sich nach
dem angegebenen Zeitraum (gültig vom 01.11.2009 bis 31.12.2009),
der Anzahl, der maximal erlaubten Aufenthaltstage ( z.B. 30 Tage),.
der Anzahl, der erlaubten Einreisen (1, 2 oder mehrfache).
Beispiel: Ihr Visum wurde vom 01.11.2009 bis zum 31.12.2009 für 30 Tage mit 2 Einreisen erteilt.
So können Sie innerhalb dieser Zeit maximal zweimal in den Schengenraum einreisen und sich insgesamt bis zu 30 Tage darin aufhalten. Der Tag der Einreise und der Tag der Ausreise werden bei der Berechnung der Aufenthaltstage mitgezählt.
Bitte beachten Sie, dass Schengenvisa mit einer Gültigkeit von einem Jahr oder mehr zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen pro Halbjahr in Deutschland oder einem anderen Schengenland berechtigen. Maßgeblich für die Berechnung ders 6-Monatszeitraums ist der Tag der ersten Einreise
Beispiel: Ihr Visum ist vom 15.12.2009 bis zum 14.12.2010; für 90 Tage pro Halbjahr gültig. Sie reisen am 23.12.2009 nach Deutschland ein: Sie dürfen nun bis zum 22.06. maximal 90 Tage in Deutschland bleiben. Spätestens am 22.06.2010 müssen Sie aus dem Schengenraum ausreisen, bevor Sie erneut 90 Tage in weiteren 6 Monaten in Anspruch nehmen können. Mit der Wiedereinreise in den Schengenraum beginnt der zweite 6-Monatszeitraum, der aber spätestens am 14.12.2010 endet. Eine Wiedereinreise ist frühestens ab dem 23.06. möglich, die erneut zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen berechtigt.
Sofern Sie bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer Schwierigkeiten haben, wenden Sie sich bitte an uns oder, wenn Sie in Deutschland sind, an die für Ihren Aufenthaltsort zuständige Ausländerbehörde.