Was sind Verwandtschaftsnachweise?
Ihre Verwandtschaft zu einer Person weisen Sie in der Regel durch die entsprechenden Geburts- und Heiratsurkunden nach. Z. B. die Verwandtschaft zu Ihrem Bruder oder Ihrer Schwester durch die Vorlage Ihrer Geburtsurkunde und der Ihres Bruders/ Ihrer Schwester. Daraus kann man sehen, dass beide Personen die gleichen Eltern oder einen gemeinsamen Elternteil haben.
Haben z. B. Sie oder Ihre Schwester den Namen wegen Eheschließung geändert, dann müssten Sie auch noch die jeweilige Heiratsurkunde vorlegen.
Bitte beachten Sie, dass der Nachweis zu Cousinen und Cousins und sonstigen weitläufigen Verwandten dokumentarisch SEHR aufwändig ist.
In der Regel werden Verwandtschaftsnachweise nur bei der ersten Reise verlangt. Bei Folgereisen zu demselben Gastgeber, der Ihr Verwandter ist, ist die Vorlage von Verwandtschaftsnachweisen bei unveränderten Verwandtschaftverhältnis entbehrlich. Bei Zweifeln am Reisezweck behält sich die Botschaft jedoch das Recht vor, Verwandtschaftsnachweise auch bei Folgereisen zu verlangen.