Was prüft die Botschaft bei der Visumerteilung?

Die Botschaft hat den Auftrag, bei jeder Visumerteilung folgende Kriterien zu prüfen:


* Reisezweck (z. B. Besuchsreise, Geschäftsreise)

* Rückkehrwilligkeit in die Ukraine

* Finanzierung der Reise (durch Einlader oder Reisenden selbst)

* KrankenversicherungsschutzSonstige Erkenntnisse (Speicherungen im AZR, SIS z. B. Wegen Straffälligkeit oder anderen Delikten/Vergehen)
* ordnungsgemäße Nutzung des Visums (keine Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer)


In unseren Merkblättern haben wir Ihnen detailliert dargestellt, mit welchen Unterlagen unsere Kunden diese Punkte belegen können. Bitte nutzen Sie die Merkblätter und haken Sie bei der Vorbereitung Ihrer Unterlagen am besten die Kästchen ab, die Sie erledigt haben.


Unsere Merkblätter finden Sie hier