Warum hat mein Gast mich gebeten, bei Ihnen an der Botschaft anzurufen?
Fragen im Visumverfahren klärt die Botschaft mit dem Antragsteller – Ihrem Gast.
Wenn wir Fragen an den Gastgeber haben, rufen wir selbst an. Wir bitten keinen Antragsteller, seinen Gastgeber zu veranlassen, uns anzurufen.
Aufgrund der großen Zahl ihrer Kunden und wegen des Datenschutzes, kann die Botschaft Rückfragen von Gastgebern, insbesondere am Telefon, nicht beantworten.
Schriftliche Anfragen können bei Vorlage einer Vollmacht Ihres Gastes, dass wir Ihnen Auskunft geben dürfen, beantwortet werden. Am besten übersenden Sie diese Vollmacht gemeinsam mit Ihrem Auskunftsersuchen/der Remonstration. Schauen Sie hierzu auch bitte auf unseren Beitrag zur Remonstration.
Die Botschaft dankt für Ihr Verständnis.