Wann habe ich das Recht bei der Botschaft Kiew ein Visum zu beantragen? Wann ist die Botschaft für mich zuständig?
Sie können ein Visum bei der Botschaft Kiew beantragen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie müssen für die Schengenländer visumpflichtig sein, d. h. Sie müssen einem Staat angehören, dessen Angehörige ein Visum zur Einreise in die Schengenländer benötigen. Um das zu erfahren, klicken Sie bitte hier http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommeninD/EinreiseUndAufenthalt/StaatenlisteVisumpflicht.html
Sie müssen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine haben. Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben Sie dann in der Ukraine, wenn die Umstände erkennen lassen, dass Sie hier für mindestens 6 Monate verbleiben wollen (z. B. als Student, Arbeitnehmer u. A.)
Die Botschaft ist nicht zuständig für ukrainische Staatsangehörige, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben. Z. B. Ein ukrainischer Student in Großbritannien, der ein Visum für Deutschland beantragen möchte, wendet sich je nach Wohnsitz bitte an die Deutsche Botschaft in London oder das Deutsche Generalkonsulat in Edinburgh. Gleiches gilt für Inhaber von US- Green Cards oder anderen Daueraufenthaltstiteln, die auf Urlaubsreise in die Ukraine gekommen sind. Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige deutsche Auslandsvertretung.
Sie können alle Webseiten der Auslandsvertretungen Deutschlands nach folgendem Muster erreichen: www.SitzderAuslandsvertretung.diplo.de, also im Beispiel oben: www.london.diplo.de oder www.edinburgh.diplo.de