Was sollen wir machen, wenn z.B. in der Verpflichtungserklärung ein Name falsch geschrieben ist?
Solange die Identität des Eingeladenen und Einladers zweifelsfrei feststellbar ist, führt eine abweichende Schreibweise des Namens von der im Pass nicht zur Zurückweisung der Verpflichtungserklärung.