Ein Visumsantrag für eine Tourismusreise wurde abgelehnt. Der Ablehnungsbescheid enthält zwar die Gründe, jedoch keine Rechtsbelehrung. Ist das gesetzmäßig?

Gemäß Art. 32 Abs. 2 und 3 des Visakodex sind Ablehnungen zu begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. Da sich das Rechtsmittelverfahren nach nationalem Recht richtet, wurde den Mitgliedstaaten eine Frist zur Umsetzung bis zum 04.04.2011 eingeräumt.

Da gemäß § 83 des Aufenthaltsgesetzes.„Die Versagung eines Visums zu touristischen Zwecken ... unanfechtbar.“ ist, erhalten Sie ab 05.04.2010 bei der Versagung touristischer Visa zwar eine Begründung, aber noch keine Rechtsbehelfsbelehrung. Hierzu sind erst noch die rechtlichen Grundlagen zu schaffen. Spätestens ab dem 05.04.2011 werden auch die Ablehnungsbescheide für touristische Visa mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen werden.