Ich bin im Besitz eines polnischen D-Visums, kann ich damit auch meine Freunde in Deutschland besuchen?
Ja. Gemäß Verordnung (EU) Nr. 265/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2.03.2010 zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen und der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 in Bezug auf den Verkehr von Personen mit einem Visum für den längerfristigen Aufenthalt sind D-Visa, die von Schengenstaaten ausgestellt worden sind ab dem 05.04.2010 schengenwirksam und berechtigen zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen in 6 Monaten.