Muss für minderjährige Kinder ein gesonderter Termin gebucht werden?

Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, buchen einen Termin und sprechen persönlich in der Botschaft vor.

Für Kinder unter 16 Jahren, die zusammen mit einer Begleitperson ein Visum beantragen, benötigen keinen gesonderten Termin zur Antragstellung. Sie werden bei der Termineinholung mit unter dem Termin der über 16-jährigen Begleitperson eingebucht.

Wird jedoch kein Visumsantrag für die Begleitperson zusammen mit dem Kinderantrag gestellt, so ist zwar ein gesonderter Termin für das Kind zu buchen. Der Antrag kann dann jedoch ohne Vorsprache des Kindes von einem Bevollmächtigten eingereicht werden.