Wer unterschreibt den Visumsantrag minderjähriger Kinder?

Kinder, die das 16. Lebensjahr bereits vollendet haben, unterschreiben den Visumsantrag eigenhändig. Zusätzlich ist das Einverständnis aller Sorgeberechtigten (in der Regel sind dies die Eltern) erforderlich.

Anträge von Kindern, die unter 16 Jahre alt sind, werden von den/dem Sorgerberechtigten unterschrieben. Bei persönlicher Vorsprache des/der Sorgeberechtigten genügt dessen Unterschrift auf dem Antrag. Die Unterschrift sollte im Beisein der Schalterkraft erfolgen.

Das Einverständnis der/des Sorgeberechtigten, der nicht persönlich am Schalter unterschreibt, kann durch eine notarielle Erklärung erteilt werden.