Was müssen wir bei Kinderfreizeiten noch beachten?
Die Botschaft weist auf den Beschluss No. 1251 des Ministerkabinetts der Ukraine vom 21.12.2005 hin. Demnach müssen Reisen von Kindern die außerhalb der Ukraine und an Orte führen die über 1.000 km vom Ausgangspunkt entfernt liegen, mit dem Flugzeug ODER einer Zwischenübenachtung durchgeführt werden.
Bitte schauen Sie auf eine Karte und beachten Sie, dass die kürzeste Distanz zwischen der ukrainischen Westgrenze und der deutschen Ostgrenze mindestens 680 km beträgt! Kiew und München sind beispielsweise – auf dem kürzesten Weg – ca. 1.600 km auf der Straße voneinander entfernt.