Frage 28: Ggfs. Einreisegenehmigung für das Endbestimmungsland
Dies Betrifft Visa der Kategorie A (Flufhafentransit) und C (Durchreise durch den Schengenraum).
Beachten Sie bitte, dass Sie das deutsche Transitvisum erst erhalten, wenn Sie das Visum des Endzielstaats und aller auf dem Weg dahin zu durchquerenden Staaten bereits vorweisen können.
Das gilt nicht, sofern Sie im Besitz eines nationalen Visums (D) eines Schengenlandes sind, da diese seit dem 05.04.2010 zu Aufenthalten im Schengenraum von maximal 90 Tagen in 6 Monaten berechtigen.