Mein Antrag wurde abgelehnt. Was kann ich jetzt tun?
Sofern Sie der Meinung sind, dass die Entscheidung der Botschaft falsch war, legen Sie oder ein von Ihnen Bevollmächtigter bitte schriftlich dar, warum Sie dieser Ansicht sind und bitten um Überprüfung der Ablehnung.
Bitte beachten Sie dafür folgende Fristen:
Wurde Ihr Antrag vor dem 05.04.2010 gestellt und abgelehnt, so beträgt die Frist zur Remonstration 1 Jahr ab dem Datum der Ablehnung.
Wurde Ihr Antrag nach dem 05.04.2010 gestellt und abgelehnt, so beträgt die Frist zur Remonstration nur noch 1 Monat nach Erhalt des Ablehnungsbescheides.
Mit Inkrafttreten des Visakodex am 05.04.2010 sind Ablehnungen nicht nur zu begründen, sondern auch mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. Damit verkürzt sich nach dem deutschen Verwaltungsrecht die Frist zur Einlegung eines Rechtsmittels auf einen Monat.
Beispiel: Am 08.04.2010 erhalten Sie Ihren unvisierten Pass mit einem Ablehnungsbescheid zurück. Auf den Bescheid wird das Datum der Aushändigung (08.04.2010) gestempelt.
Ihr Remonstrationsschreiben muss spätestens am 07.05.2010 bei der Botschaft eingegangen sein. Ansonsten wäre Ihre Remonstration verfristet und nicht mehr zulässig.
Gehen Sie bitte in Ihrer Remonstration auf die Ablehnungsgründe ein. Die Bearbeitung einer Remonstration nimmt rund 2-3 Monate in Anspruch. Die Botschaft wird hierbei auf Ihre Remonstration eingehen und den Antrag erneut betrachten.
1. Alternative:
Sofern wir zum Ergebnis kommen, dass hier ein weiteres Gespräch helfen könnte, laden wir Sie erneut schriftlich zu einem Gepräch ein.
Sofern wir dabei Ihren Gründen folgen können, erhalten Sie ein Visum.
Sofern wir Ihren Gründen nicht folgen können, erhalten Sie im Anschluss einen ausführlichen schriftlichen Bescheid per Post gegen den Sie dann innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht in Berlin erheben können.
2. Alternative
Sofern wir der Ansicht sind, dass unsere Entscheidung keines weiteren Gesprächs bedarf, erhalten Sie einen ausführlichen schriftlichen Bescheid per Post, gegen den Sie dann innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht in Berlin erheben können.
Sie können auch alternativ einen neuen Antrag stellen und sollten hierbei besonders auf die vorherigen Ablehnungsgründe eingehen und versuchen, diese dokumentarisch zu klären.
Bitte beachten Sie, dass auch nach Inkrafttreten des Visakodex Ablehnungen touristischer Visa vorerst unanfechtbar sind. Künftig werden aber auch diese Ablehnungen eine Rechtsbehelfsbelehrung erhalten, sodass Sie dagegen remonstrieren und klagen können.