Pässe und Personalausweise
5. Änderung des Wohnorteintrags im Pass
Die Änderung des Wohnorteintrags im Pass wird nötig, sobald er nicht mehr zutreffend ist. Damit der Wohnorteintrag im Pass geändert und Ihr neuer ukrainischer Wohnort eingetragen wird, benötigt die Botschaft:
- ein von Ihnen komplett ausgefülltes und unterschriebenes Passantragsformular (siehe Anlage), auf dem sie oben „Wohnortänderung“ ankreuzen
- Ihren deutschen Reisepass,
- Ihre deutsche Abmeldebescheinigung (wenn Ihr letzter im Reisepass eingetragener Wohnort in Deutschland war),
- Ihr ukrainisches Visum/ukrainische Aufenthaltserlaubnis (falls vorhanden),
- einen Nachweis über Ihre neue Adresse in der Ukraine (Bestätigung der örtlichen Behörde).
Bei Wohnortänderungen in Pässen von minderjährigen Kindern bitte zusätzlich vorlegen: Geburtsurkunde des Kindes und Reisepässe des/r sorgeberechtigten Elternteils/e. Den Passantrag unterschreiben die Sorgeberechtigten: das sind in den meisten Fällen beide Elternteile gemeinsam.
Falls alleiniges Sorgerecht eines Elternteils besteht, muss dies nachgewiesen werden durch:
- Sterbeurkunde des anderen Elternteils o d e r
- Bescheinigung nach Artikel 135 des Familiengesetzbuches der Ukraine o d e r
- Gerichtsurteil über den Entzug des Sorgerechts gegen den anderen Elternteil o d e r
- deutsche Geburtsurkunde, in der nur die Mutter eingetragen ist o d e r
- schriftliche Auskunft des für den gewöhnlichen Aufenthaltsort der Mutter zuständigen deutschen Jugendamts, dass keine Sorgerechtserklärung abgegeben wurde (Hinweis: diese Auskunft des Jugendamts gilt nicht als Nachweis der alleinigen elterlichen Sorge, wenn das Kind den gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine hat und neben der deutschen auch die ukrainische Staatsangehörigkeit hat.)
Wohnortänderungen können auch ohne persönliche Vorsprache des Passinhabers erfolgen, d.h. Sie können auch jemanden mit den oben genannten Unterlagen und einer einfachen handschriftlichen Vollmacht zur Botschaft schicken, um dies für Sie zu erledigen. Wichtig ist, dass Sie selbst das Passantragsformular komplett ausfüllen und unterschreiben.
Die Änderung des Wohnorteintrags ist gebührenfrei. Es ist keine Terminvereinbarung erforderlich. Die Vorsprache ist während der Öffnungszeiten der Passstelle möglich: Montag bis Donnerstag von 09.00 bis 12. 00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhrund Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr (Adresse: wul. Bohdana Chmelnyzkoho 25, 01901 Kiew). Die Wohnortänderung wird umgehend vorgenommen, sodass der Pass gleich wieder mitgenommen werden kann.
Auch für den Passinhaber hat die Korrektur des Wohnorts Vorteile: die Ausstellung eines neuen Reisepasses in der Botschaft wird einfacher, schneller und günstiger. Denn bei noch bestehender Anmeldung in Deutschland ist die Botschaft nicht die zuständige Behörde für Passausstellungen. In diesen Fällen muss die Botschaft vor Ausstellung eines Reisepasses eine Passermächtigung der Passstelle am deutschen Wohnort erhalten. Dies erhöht die Bearbeitungszeit und die Gebühr für die Ausstellung von Reisepässen. Außerdem müsste dann der deutsche Wohnort in den Reisepass eingetragen werden.
6. Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland
Haben Sie Ihren Reisepass verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, kann die Botschaft Ihnen ein Ersatzdokument zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. Bitte melden Sie sich in diesem Fall zunächst vorab telefonisch bei der Botschaft, damit wir sie beraten können. Sie müssen diesen Reiseausweis persönlich beantragen: bei der Botschaft in Kiew, dem Generalkonsulat in Donezk oder bei der Honorarkonsulin in Lemberg - je nach dem, wo Sie sich aufhalten.
Für die Ausstellung müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:
- Verlust- oder Diebstahlsanzeige von der ukrainischen Polizei
- zwei Passphotos mit hellem Hintergrund
- Gebühren: 21,- Euro bei Ausstellung während der Dienstzeit und 29,- Euro bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit
- falls noch vorhanden: Dokumente zum Nachweis Ihrer Identität und Staatsangehörigkeit, z.B. Bundespersonalausweis, Führerschein, Staatsangehörigkeitsausweis und andere.
Bitte beachten Sie, dass die Prüfung Ihrer Identität und Staatsangehörigkeit eventuell mehrere Tage in Anspruch nehmen kann, wenn Sie kein Ausweisdokument mehr haben.
7. Personalausweise für Deutsche ohne Wohnsitz in Deutschland
Seit dem 01.01.2013 ist die Botschaft Kiew auch Personalausweisbehörde. Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises muss persönlich gestellt werden. Der neue Ausweis und ggfs. der PIN-Brief müssen entweder persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person abgeholt werden. Der neue Personalausweis bietet Ihnen neben der herkömmlichen Nutzung auch viele Einsatzmöglichkeiten, vor allem im Internet. Deutsche ohne Wohnsitz in Deutschland sind aber weiterhin nicht verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Nähere Informationen entnehmen Sie dem entsprechenden Merkblatt auf unsere Homepage.
Merkblatt [pdf, 47.47k]
Antragsformular
Merkblatt Online-Ausweisfunktion [pdf, 38.22k]
Informationsbroschüre [pdf, 4,057.8k]