Menschenrechtsbeauftragter Löning kritisiert abgelehnten Berufungsantrag im Prozess gegen Julia Timoschenko
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Markus Löning (Archiv)
(© dpa/pa)
Angesichts des abgelehnten Berufungsantrags der ehemaligen ukrainischen Premierministerin Julia Timoschenko gegen ihre Verurteilung zu sieben Jahren Haft erklärte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, heute (23.12.):
"Die Ablehnung des Berufungsantrags zeigt: Die ukrainische Justiz hat leider erneut eine Gelegenheit verpaßt, rechtsstaatliche Maßstäbe in den Vordergrund zu stellen, statt dessen wird politisches Handeln strafrechtlich geahndet.
Das Urteil gegen Julia Timoschenko ist ein weiterer Rückschritt auf dem Weg einer Annäherung der Ukraine an die Europäische Union, die auch eine Union europäischer Werte ist. Zu diesen Werten gehört, dass politische Unterschiede über politischen Wettbewerb ausgetragen werden.
Die Bundesregierung fordert die ukrainische Führung auf, faire und rechtsstaatliche Verfahren sicherzustellen und der Opposition die Teilnahme am politischen Prozess zu ermöglichen. Das betrifft sowohl Frau Timoschenko als auch die anderen Oppositionspolitiker, deren Strafverfahren noch laufen."
Julia Timoschenko wurde am 11. Oktober wegen angeblichen Amtsmissbrauchs bei der Unterzeichnung des Gaslieferabkommens mit Russland im Jahre 2009 zu 7 Jahren Haft, anschließendem 3jährigem Verbot der Bekleidung öffentlicher Ämter und einer Entschädigungszahlung verurteilt. Sie ist seit dem 5. August in Untersuchungshaft; ihre Gesundheit hat sich zuletzt deutlich verschlechert. Die ukrainische Generalstaatsanwaltschaft ermittelt seit Frühjahr 2010 gegen zahlreiche Mitglieder der Vorgängerregierung und ihr Umfeld.
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